e-Bike Beleuchtung

Licht am Specialized Vado SL

Mit unseren Tipps behältst du dein Ziel auf dem e-Bike immer hell im Blick! Ein e-Bike wird wie ein Fahrrad gefahren und bei einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h vom Gesetzgeber auch als solches definiert. Muss ich aber Besonderheiten bei der Beleuchtung beachten? Gibt es zusätzliche Vorschriften für Fahrräder mit Motorunterstützung? Und: Reicht die oftmals vorinstallierte Beleuchtung aus? All diese Fragen sollen hier beantwortet werden. Seit die Bundesregierung am 10. März 2017 das Gesetz rund um die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geändert hat, gelten neue Vorschriften. Ob diese zu deinem Vor- oder Nachteil sind, liest du hier.

e-Bike Beleuchtung: der Sicherheitsaspekt

Die Beleuchtung an deinem e-Bike ist ein wesentlicher Faktor für deine Sicherheit im Straßenverkehr und stellt schlussendlich auch sicher, dass du in der Dunkelheit überhaupt siehst, wohin du fährst. Ebenso wie ein herkömmliches Fahrrad, ist ein e-Bike – je nach Modell und Typ – mit einem Frontscheinwerfer und einem Rückstrahler ausgestattet. Aber welche Unterschiede gibt es bei Beleuchtungssystemen und welche Vorschriften bestehen von staatlicher Seite?

Die gesetzlichen Vorschriften für die Beleuchtung am Elektrofahrrad

Zunächst ist zwischen der aktiven und passiven Beleuchtung zu unterscheiden. Als aktive Beleuchtung werden die selbstleuchtenden Komponenten bezeichnet, als passive Beleuchtung die reflektierenden Strahler oder Streifen.

Vorschriften für Reflektoren am e-Bike:

Zusätzlich zur Beleuchtung müssen Pedelecs auch über Reflektoren, also eine passive Beleuchtung, verfügen. An der e-Bike Front ist ein weißer Reflektor vorgeschrieben, am Heck ein roter Reflektor. Die Pflicht zu einem zweiten Heckreflektor wurde aufgehoben. An den Pedalen müssen nach vorne und hinten gerichtete, gelbe Reflektoren montiert sein (zwei Reflektoren pro Pedal).

 Mit den Seitenreflektoren ist die Beleuchtungsausstattung komplett. Wenn dir die Speichenreflektoren optisch nicht zusagt, kannst du alternativ auch auf Reifen mit Reflexstreifen zurückgreifen!

Vorschriften für die Frontbeleuchtung am e-Bike:

Der vordere Scheinwerfer muss mindestens 10 Lux (Beleuchtungsstärke) in 10 m Entfernung ausstrahlen, zudem muss es eine klare Grenze zwischen hell und dunkel geben, sodass der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Dazu muss der Scheinwerfer in einer Höhe von 400 mm bis 1200 mm montiert werden, ebenso wie der passive weiße Frontstrahler.

Vorschriften für die Rückbeleuchtung am e-Bike:

Das Rücklicht sollte einen Abstrahlwinkel von mindestens 220° besitzen und in einer Höhe von 250 mm bis 1200 mm am e-Bike angebracht sein. Hierbei kann der passive rote Strahler mit im Rücklicht verbaut sein, sodass also kein gesonderter Strahler notwendig ist.

Neue Vorschriften für e-Bike Anhänger:

Die Richtlinien für die Lichtsysteme von e-Bike Anhängern und Kinderanhängern haben sich ebenfalls geändert. Wie auch für das e‑Bike, gilt, dass alle Lichtsysteme frei erkennbar sein müssen und diese auch miteinander kombiniert werden dürfen (außer die Fahrtrichtungsanzeiger).

 Ist der Anhänger breiter als 1000 mm, muss vorne links eine weiße Leuchte am e-Bike Anhänger angebracht werden. Bei schmaleren Anhängern ist diese Leuchte freiwillig. Nach hinten wirkend sind zwei rote Rückstrahler zu montieren, die durch Streifen im Reifen oder durch gelbe Seitenstrahler ergänzt werden, um ausschlaggebend zur Erkennbarkeit des Pedelec-Anhängers beizutragen.

Bremslicht, Fernlicht und co. am e-Bike

Je mehr Licht am e-Bike, desto besser – sollte man meinen. Der Gesetzgeber hat das aber lange Zeit nicht so gesehen und neue Lichtsysteme, die durch die Akkuspeisung am Elektrofahrrad erst praktikabel wurden, lange Zeit nicht erlaubt. Dies hat sich nun geändert! Tagfahrlicht, Fernlicht sowie Akkuleuchten sind neuerdings gestattet und dürfen ab sofort genutzt und verbaut werden. Auch das in vielen e-Bikes bereits verbaute Bremslicht ist nun per Gesetz erlaubt. Das gleiche gilt für Fahrtrichtungsanzeiger – also Blinker. Diese sind allerdings nur bei mehrspurigen e-Bikes erlaubt oder wenn das Handzeichen eingeschränkt sichtbar ist. Vergleichbare blinkende Lichter sind weiterhin von der Nutzung im Straßenverkehr ausgeschlossen. Auch in unserem Sortiment lassen sich einige e-Bikes und Pedelecs finden, die mit Bremslichtern ausgestattet sind.

Welche Besonderheiten haben Lichtsysteme am Pedelec?

Die Hauptbesonderheit eines Lichtsystems am Elektrofahrrad ist die Speisung der gesamten Anlage über den Akku. Seit der Gesetzänderung ist diese Nutzung uneingeschränkt anwendbar und sinnvoll. Der Akku versorgt also die Lichtanlage und den Antrieb des e-Bikes. Viele Hersteller montieren die Beleuchtungssysteme direkt von Werk aus, die Kabelzüge verschwinden im Inneren des Rahmens, wo sie geschützt vor Witterungseinflüssen liegen und dem e-Bike zusätzlich eine geradlinige und aufgeräumte Optik verleihen.

Sonderfall S-Pedelec

Wie beim Pedelec gelten auch für das S-Pedelec die gleichen Vorschriften für die Beleuchtungssysteme, jedoch kommen beim S-Pedelec noch weitere Vorschriften zur grundsätzlichen Benutzung hinzu (zum Beispiel: Spiegel- und Dauerlichtpflicht, Hupe (neu ab 2017), Rahmen, Bremsen, Räder, Reflektoren, Seitenständer etc.). Diese gelten jedoch erst für neu-produzierte Elektrofahrräder, sodass nicht alle e-Bikes und S-Pedelecs mit den neuen sicherheitsrelevanten Anbauteilen ausgerüstet sein müssen und es nicht verpflichtend ist, diese nachzurüsten.

Was passiert, wenn der e-Bike Akku leer ist?

Ab sofort ist die Speisung der Beleuchtung über Akkus, Batterien, Dynamos und e-Bike-Systeme gleichberechtigt. Aber was geschieht, wenn der e-Bike Akku leer ist – funktioniert die Pedelec-Beleuchtung in diesem Fall auch nicht mehr? Diese Frage hat sich auch der Gesetzgeber gestellt und eine Regelung geschaffen. e-Bikes, die ab dem 01. Januar 2019 verkauft werden, müssen eine Nutzung der Lichtanlage bis zu zwei Stunden nach Motor-Aus gewährleisten. 

Alternativ ist es auch möglich, den Antriebsmotor als Lichtmaschine zu verwenden.

Worauf ist beim Kauf eines Lichtsystems für das e-Bike zu achten?

Sucht man nach Lichtsystemen, fallen oftmals die Größen Lux und Lumen ins Auge, die angeben, wie der Scheinwerfer Licht auswirft. Lumen stellt die Gesamtmenge an Licht dar und Lux die Lichtmenge in 10 Metern Entfernung. Jedoch sollte man sich nicht nur an diesen Größen orientieren, denn auch die Streuung, also das Lichtfeld, kann entscheidend sein. Das Lichtfeld setzt sich aus dessen Breite, der Weite und der Ausleuchtung insgesamt zusammen. Zudem sollte auch auf die Größe und die Homogenität geachtet werden, damit bei voller Größe auf eine gleichmäßige Sichtbarkeit geschlossen werden kann. Vor dem Kauf sollte man sich auch bewusst machen, in welchem Maß die Lichtanlage genutzt werden soll, denn auch hier variieren die Prioritäten. Für e-Bike Fahrer in einer Großstadt kann ein einfaches System ausreichen, da er überwiegend auf beleuchteten Wegen unterwegs ist. Im Gegensatz dazu steht jemand, der mit seinem e-Bike oft auf unbeleuchteten Landstraßen unterwegs ist. Diese Pedelecer sind mit einem leistungsstarken Scheinwerfer an ihrem Pedelec besser beraten, um eine helle und breite Ausleuchtung bei jeder Situation zu gewährleisten.

Lichtsysteme am e-Bike nachrüsten!

Kunden, die bereits ein e-Bike besitzen und dieses durch ein neueres Lichtsystem verstärken wollen, sollten auf die Bauart des Elektrofahrrades achten. Denn es ist möglich, dass das e-Bike noch einen Dynamo als Stromquelle für die Lichtanlage nutzt. Somit sollte beim Kauf auch unbedingt ein geeigneter Scheinwerfer gewählt werden, der eine Dynamoantriebsart unterstützt. Bei einem Austausch des Scheinwerfers am e-Bike ist zusätzlich darauf zu achten, dass der Scheinwerfer die Strommenge und Spannung des Akkus unterstützt.

Sonderfall: e-Mountainbike Beleuchtung nachrüsten

Serienmäßig finden Lichtsysteme bei e-Mountainbikes keinen Einzug. Schließlich sind e-MTBs für den Einsatz im Gelände und nicht im Straßenverkehr entwickelt. Da viele Fahrer ihr geliebtes e-Mountainbike aber auch außerhalb der Offroadtrails nutzen wollen, können e-Mountainbikes natürlich einfach mit einem Lichtsystem nachgerüstet werden. Die Speed-Pedelec Mountainbikes hingegen werden oft serienmäßig mit Lichtanlagen ausgestattet – allerdings dürfen e-Mountainbikes, die bis 45 km/h unterstützen, nicht abseits der Straße geführt werden, außer auf Privatgrundstücken. Bitte beachte, dass wir aus Haftungsgründen keinen Umbau anbieten. Weitere Infos dazu findest du hier.

Stimmungsvolles Produktbild des Specialized Vado SL

Vorteile eines e-Bike Lichtsystems

Aufgrund der Reduktion der Stromquellen, erspart sich der e-Bike Fahrer zum einen die Kosten für Batterien oder zusätzliche Akkus und zum anderen zusätzliches Gewicht, weil der Dynamo entfällt. Außerdem ist kontinuierlich Strom aus einem enorm großen Reservoir an Energie vorhanden, der unabhängig von der Geschwindigkeit des Pedelecs abgerufen werden kann, sodass immer ein gleichstarkes Licht austritt. Zudem erlaubt die Einbettung in das System des e-Bikes es, auch während der Fahrt per Knopfdruck die Lichtanlage anzuschalten. Viele Hersteller sorgen bereits für Reserven, falls der Akku leer sein solle, um weiterhin Licht auswerfen zu können und kalkulieren den Lichtbetrieb mit ein, sodass oft nicht auf Reichweite verzichtet werden muss.

Lebensdauer der LEDs im Pedelec

Viele Lichtsystemhersteller verbauen mittlerweile hauptsächlich LEDs in ihren Scheinwerfern, denn diese haben bei geringer Strom-Leistung rund 100.000 Stunden Lebensdauer. Falls LEDs mit höherer Leistung verbaut sind, erreichen diese zwischen 25.000 und 30.000 Stunden Nutzungsdauer. Falls man also täglich durchschnittlich 2 Stunden sein Licht benutzt, hält die LED knapp 30 Jahre. Einen weiteren Vorteil neben der langen Nutzungsdauer, stellt die Vibrationsunempfindlichkeit dar, sodass sich die Verwendung in e-Bikes anbietet. Auch weisen LEDs seltener Ausfälle als Glühbirnen auf.

Helle Beleuchtung am e-Bike Lenker

Diebstahlsicherheit am e-Bike

Die Anbauweise ermöglicht das sorgenfreie Abstellen, soweit es die Situation erlaubt, da die e-Bike Lampen durch Schrauben gegen eine schnelle Mitnahme gesichert sind. Grundsätzlich werden auch nachzurüstende Lampen verschraubt und somit gesichert – alternativ bieten viele Hersteller eine feste Aufnahme für die Strahler am e-Bike an, sodass die Strahler zum Abstellen oder über Nacht einfach mitgenommen werden können, um Teile-Diebstahl vorzubeugen.

Helle Beleuchtung an einem e-Bike

Hersteller für Lichtsysteme für Elektrofahrräder

Den Weltmarktführer im Bereich der Zweiradbeleuchtung stellt das Unternehmen Busch+Müller dar, die durch ihre hohe Qualität und ihr großes Sortiment in vielen e-Bikes zu finden sind. Bei unseren ausgewählten e-Bike Marken finden außerdem noch Top-Hersteller, wie SuperNova, AXA oder Lupine Platz und werden in ausgewählte Pedelecs und e-Bikes verbaut.

Viele Helme werden mittlerweile mit reflektierenden Schichten überzogen, um bei Lichteinfall gut erkennbar zu sein. Zudem haben einige die Möglichkeit, durch kleine LED-Plug-Ins ergänzt zu werden, die dann selbst Licht aussenden.

Kosten für Lichtsysteme am Pedelec

Grundsätzlich beinhaltet der Preis des e-Bikes die verbauten Lichtsysteme. Sind trotzdem nachrüstende Maßnahmen erwünscht, erstrecken sich Preise von etwa 50,- bis 150,- Euro für einen Scheinwerfer. Allerdings ist zu beachten, dass auch hier nach oben wenig Grenzen gesetzt sind.

Eine Beleuchtung an deinem e-Bike ist wichtig!

Aufgrund der steigenden Sicherheit der Fahrerin oder des Fahrers eines e-Bikes empfiehlt sich die Betrachtung des Lichtsystems auf jeden Fall und sollte im eigenen Sicherheits-Interesse nicht vernachlässigt werden. In unseren e-Bike Shops in deiner Nähe hast du die Möglichkeit, dein e-Bike durch diverse Lichtsysteme zu ergänzen oder diese nachzurüsten. Inwiefern dies möglich ist, erklärt dir gerne ein e-Bike Experte in einer e-motion Filiale. Vereinbare gerne gleich einen Termin für eine e-Bike Probefahrt und lerne die verschiedenen Lichtsysteme und e-Bikes kennen.

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