Überlassungsvertrag - Dienstfahrrad

Der Überlassungsvertrag regelt alles zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Wenn der Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber ein e-Bike oder Fahrrad least, braucht es einen Überlassungsvertrag. Warum dies so ist, erklären wir hier gerne:

Das e-motion Firmen e-Bike Konzept sieht vor, dass der Arbeitgeber das e-Bike für den Mitarbeiter least und diesem das Elektrorad für die betriebliche und auch unbeschränkte private Nutzung überlasst. Die Leasingrate wird entweder vom Arbeitgeber, z.B. anstatt einer Lohnerhöhung übernommen, oder dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn abgezogen. Im Rahmen der Lohnumwandlung spart der Arbeitnehmer bis zu 40% gegenüber dem Privatkauf, je nach Steuerklasse, Gehaltsniveau und Restwert. Dies liegt daran, dass er nicht nur die Mehrwertsteuer über den Arbeitgeber spart, sondern die Leasingrate aus dem Brutto- und nicht dem Nettolohn zahlt.

Vom Ablauf ist es so, dass der Arbeitnehmer sich sein Wunsch e-Bike oder Fahrrad im nächstgelegenen e-motion Shop aussucht und den Leasingvertrag vom Arbeitgeber unterschreiben lässt. Neben dem Leasingvertrag muss der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag seines Mitarbeiters um einen Überlassungsvertrag ergänzen, da zum einen die Rechte und Pflichten im Umgang mit dem Fahrzeug, wie auch die Gehaltsumwandlung und 1% Regelung geregelt werden müssen.

Neu für Arbeitnehmer

Falls der Arbeitgeber sogar die Leasingrate komplett übernimmt, gilt ab 2019 sogar die 0% Regelung! Die Versteuerung des geldwerten Vorteils fällt dann weg. Sollte sich der Arbeitnehmer bei den Kosten z.B. über Gehaltsumwandlung beteiligen, zahlt er seit 2020 nur 0,25% für den geldwerten Vorteil.

Planst du ein Dienstrad Leasing-Projekt?

Sofern du ein Leasing-Projekt mit der e-motion Gruppe planst, wird ein Standard-Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerne von uns zur Verfügung gestellt, doch muss der Arbeitgeber in enger Abstimmung mit der Personalabteilung / Rechtsabteilung die eigenen Vorgaben / Gegebenheiten einbeziehen. So sollte z.B. geklärt werden, ob ein Tarifvertrag die Gehaltsumwandlung zulässt oder ob es spezielle Lösungen braucht.

Der Überlassungsvertrag, regelt unter anderem folgende Punkte

Noch Fragen? Dann wende dich gerne an unsere Leasing-Experten.

Unsere Leasing-Experten

Unsere Dienstrad-Experten sind deine Ansprechpartner in Sachen e-Bike Leasing. Ganz gleich, ob du Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbständiger bist – wir finden mit dir gemeinsam die ideale Lösung, damit du schon bald auf deinem Leasing Wunsch e-Bike unterwegs bist.

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Gib uns gerne ein paar Informationen über dein Unternehmen, wir setzen uns gerne mit dir in Verbindung und prüfen deine Anfrage. 

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