Gehaltsumwandlung

Die Leasingrate vom Bruttogehalt zahlen

Was bedeutet das und wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?

Gehaltsumwandlung bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehaltes verzichtet und zwar in der Höhe der Leasingrate über die Leasinglaufzeit (außer der Arbeitgeber bezuschusst die Leasingrate zusätzlich). Im Gegenzug überlasst der Arbeitgeber in diesem Leasingzeitraum dem Arbeitnehmer das ausgewählte e-Bike. Da es sich bei einem überlassenen e-Bike um einen Sachlohn handelt, muss der Arbeitnehmer das e-Bike mit 1% vom Brutto-Listenpreis pro Monat versteuern (bei einem 2400 € e-Bike wären das 24 € / Monat). Da diese 1% deutlich geringer als die Leasingrate (bei einem 2400 € e-Bike ca. 65 € / Monat) ist, entsteht dem Arbeitnehmer ein Preisvorteil von bis zu 40% gegenüber der privaten Anschaffung eines e-Bikes, sofern ihm der Händler oder Leasinganbieter nach Ablauf der Leasingdauer ein Übernahmeangebot zu einem marktüblichen Preis macht.

Die Versteuerung des möglichen zusätzlichen geldwerten Vorteils, den der Arbeitnehmer durch den Kauf eines sehr günstigen Leasingrückläufers erzielt, übernehmen meist die Leasinganbieter. Eine Anpassung des Arbeitsvertrags (Ergänzung durch Überlassungsvertrag) ist notwendig damit die Finanzverwaltung das Modell anerkennt, denn ohne Änderung handelt es sich um eine Zuzahlung zum Barlohn, der die Steuer erhöht.

Unsere Leasing-Experten

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