Ersparnis

Ersparnis für Arbeitnehmer / Mitarbeiter

Beim e-Bike Leasing kannst du bares Geld sparen im Vergleich zum Privatkauf. Als Arbeitnehmer / Mitarbeiter kannst du die Leasingrate ganz einfach vom Arbeitgeber über eine Gehaltsumwandlung zahlen lassen.  Du kannst dich also bei uns ein hochwertiges e-Bike aussuchen, z.B. für 3600 € und überzeugst deinen Arbeitgeber, dass er dir die Leasingrate von ca. 100 € vom Gehalt abzieht. Wenn du mal überlegst, dass vom Bruttogehalt meist gerade mal die Hälfte übrig bleibt, dann ist das doch eine tolle Sache, wenn man die 100 € Leasingrate vom Bruttogehalt, anstelle vom Nettogehalt zahlt. Neben der Brutto-Netto Ersparnis profitierst du auch davon, dass dein Arbeitgeber keine 19% Mehrwertsteuer auf die Leasingrate zahlen muss, bzw. diese wieder erstattet bekommt. Lediglich die private Nutzung deines “Dienst-e-Bikes / Firmen-e-Bikes” musst du zusätzlich über die 1% Regelung (seit 2020 sogar nur 0,25%) versteuern, was beim einem 3600 € Rad gerade mal ca. 9 € im Monat ausmacht. 

0% Ausnahme vom 01.01.2019 - 31.12.2030

Sollte der Arbeitgeber die Leasingrate komplett übernehmen und nicht vom Gehalt abziehen, dann ist der geldwerte Vorteil steuerfrei – es gilt dann die 0% Regelung.

0,25% Ausnahme vom 01.01.2019 - 31.12.2030 (gilt seit Jan 2020)

Sollte sich der Arbeitnehmer an den Kosten per Gehaltsumwandlung beteiligen, versteuert er lediglich 0,25% und nicht mehr 1% als geldwerten Vorteil.

Selbstständige: 0% Regelung vom 01.01.2019 - 31.12.2030

Bei Selbstständigen geht die 0% Regelung vom 01.01.2019 – 31.12.2030 sogar noch weiter. Du fährst immer steuerfrei, sofern das e-Bike dem Betriebsvermögen zugerechnet werden kann bzw. die Firma die Leasingrate zahlt.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer kein vertragliches Kaufrecht besitzt und die Übernahme des gebrauchten e-Bikes mit dem Händler frei verhandeln muss. Hiervon hängt dann auch der Grad der Ersparnis ab. Der marktübliche Restwert nach 36 Monaten ist abhängig vom Zustand und der potentiellen Nachfrage nach dem genauen Fahrzeugmodell im Markt und liegt momentan bei ca. 18% des ursprünglichen Kaufpreises. Da die Finanzbehörden den Restwert eher bei 40% sehen, kann hier ein geldwerter Vorteil entstehen, den die Leasinganbieter jedoch dann von Dritter Seite nach §37b EStG für den Arbeitnehmer & Arbeitgeber versteuern.

Unter dem Strich ist eine deutliche Ersparnis von i.d.R. von 30-40 % im Vergleich zum Privatkauf möglich, wenn man davon ausgeht, dass  der Arbeitgeber meist einen Teil der Kosten übernimmt und sämtlichen Kosten vom Brutto- und nicht vom Nettolohn gezahlt werden.

Ersparnis-Rechner

Mit unserem praktischen Ersparnis-Rechner kannst du als Arbeitnehmer ganz einfach online ermitteln, wie viel Prozent du im Vergleich zum Privatkauf sparst und wie hoch deine Nettolohnbelastung wäre.

Ersparnis für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende

Als Selbständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender kannst du natürlich auch die Vorteile des e-Bike Leasings nutzen!

Noch Fragen? Dann wende dich gerne an unsere Leasing-Experten.

Unsere Leasing-Experten

Unsere Dienstrad-Experten sind deine Ansprechpartner in Sachen e-Bike Leasing. Ganz gleich, ob du Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbständiger bist – wir finden mit dir gemeinsam die ideale Lösung, damit du schon bald auf deinem Leasing Wunsch e-Bike unterwegs bist.

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Gib uns gerne ein paar Informationen über dein Unternehmen, wir setzen uns gerne mit dir in Verbindung und prüfen deine Anfrage. 

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