e-Bike

Ein Mann fährt mit seinem Riese und Müller e-Bike durch die Natur

Der Begriff e-Bike wird häufig als Oberbegriff für Elektrofahrräder verwendet. Dabei unterscheidet man zwischen e-Bikes, bei denen der Fahrer neben der Motorunterstützung pedalieren muss und solchen, bei denen der Fahrer ohne zu pedalieren vorwärtskommt. Insgesamt sind in Deutschland ca. 1,5 Millionen e-Bikes im Gebrauch. Jährlich kommen zwischen 400 000 und 500 000 neue e-Bikes hinzu.

Historie der e-Bikes

Eine Frau auf Sightseeing-Tour mit ihrem Gazelle Orange C7Plus

Der Vorgänger des Elektrofahrrads war ein dreirädriges Elektrofahrzeug, wie das 1881 von Gustave Trouvé gebaute „Trouvé Tricycle“. Zusätzlich versuchte man, einspurige Elektrofahrräder zu bauen, das Projekt scheitere jedoch an zu schweren Akkus. 

Das erste Pedelec gab es bereits 1982 auf dem Papier. Die Idee für das Prinzip von motorisierten Fahrrädern stammt von Egon Gelhard aus Zülpich, der sich 1982 seine Idee für ein Pedelec patentieren ließ. Bis 1993 wurde jährlich die Tour de Sol, eine Weltmeisterschaft der Solarmobile, veranstaltet. Sie galt als Motor für die Entwicklung von elektrischer Mobilität. Michael Kutter, Erfinder des Dolphin Pedelecs, sorgte 1990 mit seinem Elektrofahrrad für Furore auf der Tour de Sol. 1992 brachte er die ersten Prototypen auf den Markt und 1995 begann die Serienfertigung

Das japanische Unternehmen Yamaha führte 1993 die PAS-Steuerung (Power Assist System) ein und verbreitete die Pedelecs in Japan. Ab 2000 wurde es wieder ruhiger um die Elektrofahrräder. Dies änderte sich erst wieder 2005, als die ersten Lithium-Akkus auf den Markt kamen. Ab diesem Zeitpunkt wurden e-Bikes auch äußerlich ansprechender.

e-Bikes in Deutschland

Riese und Müller City e-Bikes mit zwei Fahrern

In Deutschland sind e-Bikes (Elektrofahrräder bei denen der Fahrer nicht pedalieren muss) vergleichbar mit einem Elektromofa. Sie verfügen über einen Elektroantrieb, der über einen Knopf aktiviert wird. e-Bikes lassen sich fahren, ohne dass der Fahrer dabei in die Pedale treten muss. Sobald die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschritten wird, gilt das e-Bike noch als Kleinkraftrad. Dafür ist ein Versicherungskennzeichen notwendig sowie eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Eine Helmpflicht besteht beim Fahren eines e-Bikes nicht.

e-Bikes in China

Viele Personen fahren auf Electra e-Bikes durch die Stadt

In chinesischen Großstädten sind Elektrofahrräder stark verbreitet: Über 20 Millionen Exemplare werden dort jedes Jahr verkauft, mehr als 120 Millionen e-Bikes sind dort bereits in Gebrauch. Wegen der starken Luftverschmutzung wurde ein Zulassungsverbot für Krafträder mit Verbrennungsmotoren erlassen und deswegen sind zunehmend e-Bikes im Straßenverkehr unterwegs. Bei diesen e-Bikes muss der Fahrer in der Regel nicht pedalieren. Sie sind dort den Fahrrädern gleichgestellt und sind auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h limitiert. Die Mehrzahl der Modelle ist mit Bleiakkus ausgestattet, nur wenige teurere Modelle verfügen über Li-Ionen Akkus.

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