e-Bike Nachrüstung / e-Bike Kits

Mann schiebt sein e-Bike durchs Büro
Aus Haftungsgründen können wir leider keinen Umbau anbieten!
Lies hier mehr über die Risiken der e-Bike Nachrüstung

Wenn man googelt, findet man viele e-Bike Nachrüst-Kits, die aus einem normalen Fahrrad ein Pedelec machen. Übliche Hersteller von e-Bike Nachrüstsätzen sind Ansmann oder BionX. Dazu gesellen sich eine Vielzahl von Antriebssystemen aus Fernost, die keinerlei Rückschlüsse auf Sicherheit und Qualität zulassen. Das Einbau des Nachrüstsystems klingt leicht, auch wenn man für den Preis eines hochwertigen Nachrüstsets auch fast ein komplett neues e-Bike bekommt. Viel abschreckender sind jedoch die Risiken, welche oft nicht gleich auf der Hand liegen. Diese sind nämlich erheblich!

e-Bike Nachrüstung: Haftung, Gefahr und Risiken

Haftung

Wer sein Fahrrad zum e-Bike bzw. Pedelec macht, wird zum Hersteller, somit übernimmt derjenige, der die Nachrüstung durchführt, die Haftung für das Fahrzeug. Deutliche höhere Fliehkräfte, welche durch das Gewicht der zusätzlichen Komponenten (meist > 5 kg inkl. Akku) und der Antriebsmomente erzeugt werden, können sich negativ auf  Rahmen, Federgabeln, Sattelstützen und Bremsen auswirken. Rahmen und Federgabeln können brechen. Bremsen können aufgrund der größeren Masse und Geschwindigkeiten versagen. 

Unfall

Wer mit einem zum e-Bike nachgerüsteten Fahrrad einen Unfall verursacht, muss sich bewusst sein, dass als Unfallursache oder Auslöser “überlastete Komponenten, ein falscher Einbau oder Fahrlässigkeit” zu Grunde gelegt werden können. In diesem Fall kann es sein, dass weder die Haftpflichtversicherung für Fremdschäden zahlt noch die eigene Unfall- oder Krankenversicherung für Rücktransport, Unfallfolgeschäden etc. zahlt. Es kann der persönliche Ruin drohen. Dass das bestehende Fahrrad jegliche Garantieansprüche verliert, falls noch vorhanden, ist hier das geringste Übel.

Einige Hersteller bieten zwar technisch durchaus ausgereifte Produkte an, die ein Fahrrad zum Pedelec machen. Nach Auffassung des Rechtsanwalts Ulf Blume, werde beim Nachrüsten eines Zusatzantriebs (Fahrrad zum Pedelec) “ein neues Produkt hergestellt, dass keine CE-Konformität besitzt. Dieses neue Produkt in Verkehr zu bringen ist nicht legal und auch nicht versicherbar.

Unsere Empfehlung

Wir als e-Bike Experten der ersten Stunde empfehlen allen unseren Kunden von einer e-Bike Nachrüstung ab und zeigen lieber günstige oder bessere Alternativen auf. Die heutigen Marken e-Bikes sind in Sachen Sicherheit, Komfort und Technik von keinem Nachrüst-Kit der Welt zu schlagen.

Du möchtest auch gerne einmal eine Probefahrt mit einem e-Bike machen?

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