Rechtliche Bestimmungen

e-Bike und Pedelec: Was ist der Unterschied?

Frau fÀhrt mit Liv Pedelec durch die Stadt

e-Bike, Pedelec, S-Pedelec, Elektrofahrrad – lauter unterschiedliche Begriffe fĂŒr ein und dieselbe Sache oder steckt hinter jeder Bezeichnung auch was Anderes? Eigentlich meinen e-Bike und Pedelec nicht ein und dasselbe und trotzdem wird der Begriff e-Bike hĂ€ufig auch dafĂŒr verwendet, wenn von einem Pedelec die Rede ist. Verwirrend? Wir bringen Licht ins Dunkle.

MĂ€rz 2017 - Änderungen StVZO

Der Deutsche Bundesrat hat am Freitag, den 10. MĂ€rz 2017, die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet.

Pedelec und rechtliche Bestimmungen

Pedelec steht fĂŒr Pedal Electric Cycle und bezeichnet ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstĂŒtzenden Elektromotor betrieben wird. Der Motor schaltet sich allerdings nur zu, wenn die Pedale getreten werden. Die UnterstĂŒtzung des Motors darf maximal bei 250 Watt liegen und die Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt sein. Diese Bedingungen haben rechtliche HintergrĂŒnde: Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt und ist beispielsweise nicht extra versicherungspflichtig. Ein private Haftpflichtversicherung, die jeder haben sollte, deckt i.d.R. auch FremdschĂ€den, die man als Pedelec Fahrer anderen zufĂŒgt.

Die Anfahrhilfe darf zudem auf maximal 6 km/h beschleunigen. Es besteht keine Helmpflicht. Wie bei einem Fahrradfahrer gilt auch fĂŒr den Fahrer eines Pedelecs, dass er den Radweg benutzen muss, wenn er benutzt werden kann und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. An einem Pedelec können ohne Probleme AnhĂ€nger angebracht werden, um Kinder zu transportieren. In geeigneten Kindersitzen dĂŒrfen Kinder bis zu sieben Jahren mitgenommen werden.

Die wichtigsten Fakten zum Pedelec nochmal zusammengefasst

Beliebte Pedelecs, die du bei den e-motion Pedelec Shops kaufen kannst

S-Pedelec und rechtliche Bestimmungen

S-Pedelecs bieten ebenfalls eine TretunterstĂŒtzung, mit dem Unterschied, dass sie ihre MotorunterstĂŒtzung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ohne TretunterstĂŒtzung, also per Gashebel, sind 20 km/h erlaubt. Der Motor darf maximal ĂŒber eine Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache UnterstĂŒtzung der Fahrerleistung (TretkraftunterstĂŒtzung von max. 400 %) haben. S-Pedelecs sind ebenfalls, wie E-Bikes, rechtlich keine FahrrĂ€der, sondern KleinkraftrĂ€der. Das Mindestalter des Fahrers betrĂ€gt 16 Jahre.

Fahrer mĂŒssen ein Versicherungskennzeichen anbringen und brauchen einen FĂŒhrerschein der Klasse AM. Ein normaler Auto-FĂŒhrerschein deckt ĂŒbrigens auch die Klasse AM ab. Die benötigte Haftpflichtversicherung fĂŒr das S-Pedelec kostet um die 35-50 € im Jahr. FĂŒr ein paar Euro mehr bekommt man eine Diebstahl- und Teilkaskoversicherung direkt mit dazu. So landet man dann in Summe bei ca. 70-100 € pro Jahr.

Zudem besteht seit 2013 eine Helmpflicht. Nach heutiger Auffassung reicht ein normaler Fahrradhelm. Wer ein S-Pedelec ohne Helm fĂ€hrt und in einen Unfall verwickelt wird, muss sich eine Teilschuld anrechnen lassen – auch dann, wenn er eigentlich keine Schuld daran trĂ€gt. Das entschied das Landgericht Bonn (AZ: 18 O 388/12).

Mit einem S-Pedelec dĂŒrfen keine Radwege und keine Einbahnstraßen befahren werden. Sogenannte Fahrradstraßen dĂŒrfen mit “S-Klasse-Pedelecs” jedoch befahren werden,  sofern sie fĂŒr Kraftfahrzeuge allgemein oder fĂŒr KraftrĂ€der freigegeben sind. Eine Freigabe fĂŒr Mofas reicht nicht aus. Es dĂŒrfen zudem keine AnhĂ€nger am Rad befestigt werden, Kindersitze hingegen schon. 

Alkohol ist bei einem Speed Pedelec ĂŒbrigens wie bei Auto fast tabu. Erlaubt sind 0,5 Promille.

S-Pedelecs – aktuelle Bestimmungen zusammengefasst

Beliebte S-Pedelecs, die du bei unseren e-motion S-Pedelec Shops kaufen kannst

e-Bikes und rechtliche Bestimmungen

Ein e-Bike bezeichnet ein Elektrorad, das unabhÀngig von der Trittleistung des Fahrers eingesetzt werden kann. Meistens gibt es einen Gashebel oder einen Beschleunigungshebel. Bei e-Bikes werden drei Unterscheidungen gemacht: 

Helmpflicht

Laut deutschem Gesetz ist bei schnellen e-Bikes ein “geeigneter Schutzhelm” zu tragen. Dieser wĂ€re nach strenger Auslegung gemĂ€ĂŸ der ECE-Richtlinie Nr. 22 ein Mofa- oder Motorradhelm, also ein typgeprĂŒfter (Kraftrad-)Helm. In der RealitĂ€t ist dieser Sachverhalt allerdings recht unklar. Daher ĂŒberlĂ€sst es der Gesetzgeber der Industrie “geeignete Helme” also typgeprĂŒfte Helme bereit zu stellen. 

Frei nach § 21a StVO: Vorgeschrieben sind geeignete Schutzhelme. Amtlich genehmigt und damit auch geeignet sind entsprechend der ECE-Regelung Nr 22 gebaute und mit PrĂŒfzeichen versehene Helme. Bis auf Weiteres dĂŒrfen auch nicht genehmigte Schutzhelme verwendet werden, soweit sie ausreichende Schutzwirkung aufweisen. Ungeeignet sind nach diesen MaßstĂ€ben Helme irgendwelcher Art wie z.B. Bauarbeiterhelme, Feuerwehr-, Radfahrhelme oder Helme der Bundeswehr, weswegen Fahrten mit solchen Helmen verboten sind. Ungeeignet ist ein Schutzhelm auch dann, wenn er zwar amtlich genehmigt (geeignet) ist, aber nicht fĂŒr die KopfgrĂ¶ĂŸe des Betroffenen passt oder andere seine Schutzwirkung beeintrĂ€chtigende MĂ€ngel aufweist.

e-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs testen und kaufen

Jetzt einen e-motion HĂ€ndler
in deiner NĂ€he finden

Scroll to Top